Das Wichtigste zur Lachgassedierung
Die Verabreichung von Stickoxydul (Lachgas, N20) ist das älteste aller dentalen Sedierungsverfahren und hat seinen Ursprung bereits im 19. Jahrhundert.
Es handelt sich um ein komplikationsarmes Verfahren, das weltweit millionenfach angewendet wird. Schwerwiegende Komplikationen wurden bis heute nicht beschrieben. Zahnärzte können Lachgassedierungen selbstständig vornehmen, Anästhesisten werden nicht benötigt. Patienten bleiben während der gesamten Behandlung ansprechbar und verlieren nicht ihr Bewusstsein.
Die 5 Schritte der Lachgasbehandlung
Mit einer speziell für den zahnärztlichen Einsatz entwickelten Applikationsvorrichtung (Flowmeter) wird das Lachgas zunächst mit Sauerstoff vermischt, bevor es dem Patienten anhand einer Nasenmaske (in verschiedenen Größen für Kinder und Erwachsene) zugeführt wird. Abgeatmetes Lachgas wird ebenfalls über die Nasenmaske abgesaugt.
Die dentale Sedierung mit Lachgas ist sowohl für kürzere als auch längere zahnmedizinische Eingriffe gleichermaßen geeignet.
Die Vorteile:
- Führt zu Entspannung
- Ängste werden verringert
- Schmerzempfinden wird reduziert
- Würge- und Schluckreflexe sind stark verringert
- Patienten bleiben bei Bewusstsein und ansprechbar
- Zahnmediziner können die tiefe der Entspannung flexibel steuern (max. 70% N20)
- Versehentliche Überdosierungen sind ausgeschlossen
- Patienten sind wenige Minuten nach der Behandlung wieder verkehrstüchtig
- Sicherste Form der zahnärztlichen Sedierung
Lachgas in der zahnärztlichen Praxis
Die Lachgassedierung ist eine Technik, die weltweit von vielen Zahnärzten durchgeführt wird. Im Hinblick auf die Durchführung der Lachgassedierung entspricht die anästhesiologische Kompetenz von Zahnärzten, die in standardisierten Weiterbildungskursen geschult wurden, der eines Facharztes für Anästhesiologie.
In einigen Ländern hat die vom Zahnarzt durchgeführte Lachgassedierung bereits die Vollnarkose aus der zahnärztlichen Praxis verdrängt.
In Deutschland erfreut sich die Lachgassedierung wachsender Beliebtheit aufgrund der einfacheren Handhabung der neuen Gerätegeneration und einer steigenden Anzahl von Patienten, die bereit sind, private Zuzahlungen für eine sichere und angenehme zahnärztliche Sedierung zu leisten. Nach der Behandlung ist keine Personenbegleitung erforderlich, und es gibt keine Notwendigkeit für eine Nahrungskarenz vor der Behandlung.
Die zahnärztliche inhalative Sedierung benutzt subnarkotische Konzentrationen von Lachgas, das mit eigens dafür konstruierten Geräten per Nasenmaske beim Kind oder Erwachsenen appliziert wird.
Die neueste Gerätegeneration hat eine sogenannte „Lachgassperre“ eingebaut und verhindert mit einer maximalen Konzentration von 70 Prozent Lachgas und den dazugehörigen 30 Prozent Sauerstoff eine versehentliche Überdosierung.
Der Arbeitsschutz hat in der modernen Gerätekonstruktion absolute Priorität erhalten. Alle in Deutschland erhältlichen Geräte verfügen über eine Lachgasabsaugung, die in der Regel mit einem einfachen Verbindungsstück an das bestehende Absaugsystem der Zahnarztpraxis angeschlossen wird. Der Nasenmaske zur Lachgasinhalation durch den Patienten ist eine zweite Maske übergestülpt, die das potenziell entweichende Lachgas absaugt (Abbildungen). Die Kontamination der Raumluft wird minimiert und eine gesundheitsgefährdende chronische Gasexposition des medizinischen Personals weitgehend ausgeschlossen.
(Literaturangaben auf Anfrage erhältlich)
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