Muss für eine fachgerechte Sedierung bei gering gefährlichen Eingriffen, etwa mit N2O (Lachgas), zwingend ein Anästhesist hinzugezogen werden oder kann der Arzt oder Zahnarzt die Maßnahme in eigener Verantwortung durchführen? Dieser grundsätzlichen Frage geht der Autor Prof. Dr. Erwin Deutsch nach und kommt abschließend zu dem Ergebnis, dass „unter normalen Umständen der Arzt oder Zahnarzt“ eine Sedierung eigenverantwortlich vornehmen kann.

Die Voraussetzung dafür ist, dass der Zahnarzt auf Zwischenfälle reagieren kann, indem er entsprechend apparativ ausgerüstet, ausgebildet und informiert ist – und ausschließen kann, „dass der Patient nicht unter Indikationen leidet, welche eine besonders sorgfältige und vom Fachmann überprüfte Anästhesie nahelegen.“

Der gesamte Artikel „Sorgfalt und Übernahmeverschulden: Zur Notwendigkeit der Beteiligung eines Anästhesisten bei gering gefährlichen medizinischen Eingriffen“ von Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Erwin Deutsch, Göttingen, ist im Original nachzulesen in: VersR 2012 Heft 28, S. 1193 – 1197.